Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integrierender Vertragsbestandteil von Aufträgen, die Auftraggeber (AG) an Reiss Motivation Profile Switzerland GmbH (AN) - erteilen. Dies umfasst im Wesentlichen die Beratung, das Training und Coaching im Bereich Personalmanagement, Personalentwicklung und Organisationsentwicklung, Potenzialdiagnosen und Auswertungen von Testergebnissen sowie die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen und Motivationsanalysen und über einen Webshop erhältliche Materialien zu den vorherig genannten Themen und Inhalten.
(2) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein sollten, bleiben die übrigen Bestimmungen aufrecht.
(3) Die AN ist berechtigt, sich für einzelne Beratungsleistungen dazu befähigter gewerblicher oder freiberuflicher Kooperationspartner zu bedienen. Die AN ist nicht verpflichtet, die Identität der beigezogenen Kooperationspartner offenzulegen.
(4) Der AG trägt dafür Sorge, dass die AN alle für die zügige Auftragserfüllung erforderlichen und nützlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt und Informationen erteilt werden. Dies gilt auch für jene Unterlagen und Informationen, deren Bedeutung erst während der laufenden Beratungsleistungen durch die AN bekannt werden. Der AG trägt weiters dafür Sorge, dass ein allenfalls bestehender Betriebsrat rechtzeitig von der Beratungstätigkeit der AN informiert wird.
 (5) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
 (6) Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des AG sind ungültig, es sei denn, diese werden vom AN ausdrücklich schriftlich anerkannt.

I. Geltungsbereich und Umfang
Beratungsaufträge oder sonstige Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom AG schriftlich firmenmässig gezeichnet werden und verpflichten die Vertragsteile nur nach Maßgabe des in der schriftlichen Vereinbarung angegebenen Umfanges. Für Kaufverträge, die auf andere Art, z.B. per Telefon, Fax oder Brief abgeschlossen werden, gelten diese AGB ebenfalls. Die Kunden werden in der Auftragsbestätigung darauf hingewiesen, wo sie die AGB im Internet herunterladen können. Falls ein Kunde in solchen Fällen nicht mit den AGB einverstanden ist, kann er sein Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen.

II. Zusicherung der Unabhängigkeit
Die Vertragsteile werden alle notwendigen Vorkehrungen treffen, damit die Unabhängigkeit der Mitarbeiter und Kooperationspartner der AN gewährleistet ist. Untersagt sind insbesondere Angebote des AG auf Anstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern der AN oder die direkte Beauftragung von Kooperationspartnern der AN während laufendem Auftragsverhältnis.

III. Berichterstattung
Die AN wird dem AG über ihre Beratungstätigkeit Bericht erstatten, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist. In diesem Fall ist von der Berichtspflicht auch die Tätigkeit von Kooperationspartnern der AN umfasst. Nach Auftragserfüllung erhält der AG von der AN einen Schlussbericht, in dem die erbrachten Beratungsleistungen samt Beratungsaufwand zusammengefasst sind. Die AN ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sie ist an keinem bestimmten Arbeitsort und an keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

IV. Schutzrechte
(1) Das geistige Eigentum und daher das Urheberrecht an den im Zusammenhang mit dem Beratungsauftrag erbrachten Leistungen verbleibt bei der AN.
(2) Der AG darf die ihm im Zusammenhang mit dem Beratungsauftrag übergebenen oder bekannt gewordenen Informationen nur für eigene Zwecke verwenden. Jedwede Weitergabe solcher Informationen – auch nach Erfüllung des Beratungsauftrages - an Dritte ist untersagt. Zu den „Informationen“ zählen insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Leitfäden, Leistungsbeschreibungen und Datenträger, unabhängig davon, ob diese Informationen von der AN, ihren Mitarbeitern oder von Kooperationspartnern stammen. Die Weitergabe solcher Informationen an Dritte bedarf in jedem einzelnen Fall der schriftlichen Zustimmung durch die AN.
(3) Der Verstoß des AG gegen diese Bestimmungen berechtigt den AN zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

V. Gewährleistung
(1) Die AN wird den AG von nachträglich hervorkommenden Unrichtigkeiten oder Mängeln ihrer Beratungsleistungen unverzüglich informieren und diese Unrichtigkeiten oder Mängel binnen angemessener Frist beheben.
(2) Sind die Unrichtigkeiten oder Mängel der Auftraggebersphäre zuzurechnen, findet die Behebung nur über gesonderten schriftlichen Auftrag des AG statt. Die zur Behebung erforderlichen Leistungen werden dem AG gesondert verrechnet.
(3) Sind die Unrichtigkeiten oder Mängel der Sphäre der AN zuzurechnen, dann leistet die AN binnen angemessener Frist kostenlos Gewähr. Der Anspruch des AG auf Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Der Gewährleistungsanspruch erlischt binnen sechs Monaten nach Übergabe des Schlussberichtes an den AG.

VI. Haftung
(1) Die AN, ihre Mitarbeiter und Kooperationspartner haben bei der Durchführung der beauftragten Beratungsleistungen die allgemein anerkannten Regeln der Berufsausübung zu beachten. Die AN haftet für das Verschulden von Mitarbeitern und Kooperationspartnern wie für ihr eigenes. Die Haftung der AN für Schäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Beweislast für die Verschuldensfrage trägt der AG.
(2) Der Schadenersatzanspruch muss binnen sechs Monaten nach Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch binnen drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
(3) Sofern der AN das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der AN diese Ansprüche an den AG ab. Der AG wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
(4) Der Käufer hat die gelieferte Ware so rasch wie möglich zu prüfen und Mängel sofort zu melden. Den zuständigen Kundendienst findet man unter contact@rmp-swiss.ch. Geheime Mängel können auch nach Inbetriebnahme bzw. Verwendung der Ware noch beanstandet werden. Die Leistung von Zahlungen gilt nicht als Verzicht auf Mängelrüge.
(5) Der Anbieter verpflichtet sich, in Systemen, Programmen usw., die ihm gehören und auf die er Einfluss hat, für Sicherheit nach aktuellem technischen Stand zu sorgen sowie die Regeln des Datenschutzes zu befolgen.
(6) Die Kunden haben für die Sicherheit der Systeme, Programme und Daten zu sorgen, die sich in ihrem Einflussbereich befinden. Die Kunden sollten in eigenem Interesse Passwörter und Benutzernamen gegenüber Dritten geheim halten.
(7) Der Anbieter haftet nicht für Mängel und Störungen, die er nicht zu vertreten hat, vor allem nicht für Sicherheitsmängel und Betriebsausfälle von Drittunternehmen, mit denen er zusammenarbeitet oder von denen er abhängig ist.
 (8) Weiter haftet der Anbieter nicht für höhere Gewalt, unsachgemässes Vorgehen und Missachtung der Risiken seitens des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel des Kunden oder Dritter, extreme Umgebungseinflüsse, Eingriffe des Kunden oder Störungen durch Dritte (Viren, Würmer usw.), die trotz der notwendigen aktuellen Sicherheitsvorkehrungen passieren.

VII. Verschwiegenheitspflicht
(1) Die AN wird über alle Angelegenheiten des AG, die ihr im Zusammenhang mit der Beratungstätigkeit bekannt werden gegenüber jedermann und zeitlich unbeschränkt Stillschweigen bewahren. Von der Verschwiegenheitspflicht sind Informationen an Kooperationspartner ausgenommen, die die AN beizieht. In diesem Fall wird die AN den Kooperationspartner im selben Umfang zur Verschwiegenheit verpflichten. Von der Verschwiegenheitspflicht ausgenommen sind weiters jene Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.
(2) Die AN darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen betreffend ihre Beratungstätigkeit für den AG Dritten nur mit ausdrücklicher Einwilligung des AG zur Verfügung stellen.
(3) Die AN, der Auftragsverarbeiter und ihre Mitarbeiter haben personenbezogene Daten aus Datenverarbeitungen, die ihnen ausschließlich auf Grund ihrer berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut wurden oder zugänglich geworden sind, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten, geheim zu halten, soweit kein rechtlich zulässiger Grund für eine Übermittlung der anvertrauten oder zugänglich gewordenen personenbezogenen Daten besteht (Datengeheimnis). Mitarbeiter sind hierüber und über allfällige Folgen eines Verstoßes zu belehren.

VIII. Honorar, Storno, Lieferbedingungen, Zahlung
(1) Als Gegenleistung für die Beratungsleistungen hat die AN gegen den AG Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars. Je nach Vereinbarung hat der AG bei Auftragserteilung eine Anzahlung oder während laufender Beratungstätigkeit Teilzahlungen zu leisten. Das restliche Honorar ist binnen 14 Tage nach Übermittlung des Schlussberichtes samt Schlussrechnung zur Zahlung fällig.
(2) Unterbleiben die Beratungsleistungen ganz oder teilweise, dann gebührt der AN das vereinbarte Honorar zur Gänze, wenn die AN zur Beratungsleistung bereit war und durch Umstände, die auf Seiten des AG liegen, daran gehindert worden ist. Zu den Umständen auf Seiten des AG zählen insbesondere mangelnde Mitwirkung des AG an der Auftragserfüllung oder unberechtigte vorzeitige Vertragsauflösung. Bei Vertragsauflösung innerhalb eines Monats vor der vereinbarten Leistungserbringung werden 50% des vereinbarten Honorars verrechnet. Bei Vertragsauflösung innerhalb zweier Wochen vor der vereinbarten Leistungserbringung werden 100% des vereinbarten Honorars verrechnet. Bei Vertragsauflösung vor den gesetzten Fristen werden bereits erbrachte Leistungen verrechnet.
(3) Unterbleiben die Beratungsleistungen auf Grund von Umständen, die auf Seiten von der AN einen wichtigen Grund darstellen, so gebührt der AN ein anteiliges Honorar, welches den bisher erbrachten Beratungsleistungen entspricht. Dies gilt insbesondere dann, wenn die bisher erbrachten Beratungsleistungen für den AG verwertbar sind.
(4) Aus berechtigtem Anlass, insbesondere bei drohender Zahlungsunfähigkeit des AG, darf die AN die Fertigstellung der Beratungsleistungen von der vollständigen Bezahlung des Honorars abhängig machen. Die Beanstandung der Beratungsleistungen berechtigt den AG nicht zur Zurückbehaltung des Honorars. Davon ausgenommen sind offenkundige Mängel an den erbrachten Beratungsleistungen. (5) Die Preise werden in CHF angegeben. Mehrwertsteuer und vorgezogene Recyclinggebühr sowie Bearbeitung sind inbegriffen. Versandkosten werden extra verrechnet.
(6) Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern. Für die Kunden gelten die am Bestelldatum auf der Webseite veröffentlichten Preise.
(7) Die Bedingungen für Aktionen und Rabatte sind bei den betreffenden Informationen abrufbar.
(8) Die Lieferung erfolgt so rasch wie möglich. Der Kunde kann über contact@rmp-swiss.ch seinen Lieferstatus jederzeit abrufen. Sollte innerhalb von 30 Tagen der Kunde die Ware nicht erhalten und auch keine Information erfolgen, ist der Kunde berechtigt, auf die Lieferung zu verzichten.
(9) Die Zahlung ist auf Wunsch der Kunden auf folgende Arten möglich:
 • Die Rechnung wird bei Versand der Ware beigelegt. Die Zahlungsfrist beträgt in diesem Fall 14 Tage nach Eingang der Rechnung.
 • Der Kunde kann die Nummer seiner Kreditkarte angeben. Akzeptiert werden alle gängigen Kreditkarten. Der Preis der Ware wird an dem Tag verbucht, an dem die Ware abgeschickt wird (diese Funktion ist derzeit allenfalls noch nicht verfügbar). (10) Bei verspäteter Zahlung wird der Anbieter höchstens zwei Mahnungen verschicken. Für die zweite Mahnung wird eine Gebühr von CHF 15.- verrechnet. Bezahlt der Kunde dann nicht, werden betreibungsrechtliche Massnahmen eingeleitet. Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.

IX. Vorzeitige Vertragsauflösung
(1) Die AN kann das Vertragsverhältnis mittels eingeschriebenen Briefes mit sofortiger Wirkung vorzeitig auflösen, wenn der AG wesentliche Vertragspflichten verletzt, insbesondere die für die Beratungsleistungen erforderlichen Unterlagen nicht zur Verfügung stellt oder Informationen nicht erteilt, die die Unabhängigkeit von der AN oder die Schutzrechte der AN verletzen. In diesem Fall gilt Punkt IX. Absatz (2).
(2) Der AG kann das Vertragsverhältnis mittels eingeschriebenen Briefes mit sofortiger Wirkung vorzeitig auflösen, wenn die AN mit ihren Beratungsleistungen trotz angemessener Nachfristsetzung im Verzug ist oder gegen die Verschwiegenheitspflicht verstößt.

IX. Kündigung  
Der AG kann das Vertragsverhältnis mittels eingeschriebenen Briefes mit sofortiger Wirkung vorzeitig auflösen, wenn die AN mit ihren Beratungsleistungen trotz angemessener Nachfristsetzung im Verzug ist oder gegen die Verschwiegenheitspflicht verstößt.

X. Widerrufsrecht und Rücktrittsrecht Shop
(1) Die Kunden können den Kaufvertrag innerhalb von 7 Tagen ohne Angabe von Gründen und ohne Strafzahlung widerrufen. Die Frist für die Wahrnehmung dieses Rechts beginnt an dem Tag, an dem die Ware beim Verbraucher eintrifft. Der Kunde kann bereits gelieferte Waren auf Kosten des Anbieters (auf seine eigenen Kosten) zurückschicken. Bereits geleistete Zahlungen werden vom Anbieter kostenlos zurückerstattet.
(2) Wenn ein Kunde vom Kauf zurücktritt wegen verspäteter Lieferung oder Mängel an den Waren oder sonstigen Gründen, für die der Anbieter verantwortlich ist, erstattet der Anbieter bereits bezahlte Beträge sowie die Rücksendungskosten zurück.

XI. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Auf den Beratungsauftrag, dessen Auslegung und für Streitigkeiten daraus ist schweizer Recht anwendbar.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz der AN in Schwyz.
(3) Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Beratungsauftrag sind die in Handelssachen zuständigen Gerichte in Schwyz ausschließlich zuständig.